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Staatskirchenrechtliche Grundsatzfragen waren bestimmende Themen in der Gesamtkonferenz

Der Jesuit Professor Rhode bei seinem Vortrag im Plenum
Im Mittelpunkt der 52. Gesamtkonferenz der katholischen Militärgeistlichen, Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen in Bensberg (Köln) standen aktuelle Herausforderungen im Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Weil in den zurückliegenden Jahren sowohl in der Gesetzgebung und Rechtsprechung als auch im Vertragsrecht bedeutsame Entscheidungen getroffen worden sind, nutzten nun die Verantwortlichen in der Militärseelsorge die Gelegenheit, um durch Grundsatzreferate und in vertiefenden Diskussionen darüber die eigene Urteils- und Meinungsbildung zu schärfen. Prof. Dr. Ulrich Rohde SJ, der derzeit Rektor an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen ist, deutete dabei an, dass sich mit der zunehmenden Bedeutung des Islam in Deutschland die Rechtsprechung auf neue Herausforderungen einstellen musste. Er verwies dabei u. a. auf die Regelungen zum Streit um das Kopftuchtragen an staatlichen Schulen und die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern zum Religions- und Ethikunterricht.

Der Militärgeneralvikar im Gespräch mit den Referenten Dr. Dieter Weingärtner und Dr. Ansgar Hense
Ergänzend referierte PD Dr. Ansgar Hense, Juristischer Referent am Institut für Staatskirchenrecht, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die katholische Militärseelsorge in Deutschland. Seiner Auffassung nach hat sich die Kooperation von Staat und Kirche als eine besonders enge Form bewährt. Angesichts der Wandlungen militärischer Einsatzbereiche steht nach seiner Auffassung als besondere Form pastoral-begeleitender Betreuung von Soldaten vor keinen geringen Herausforderungen. Staat und Kirche können jedoch durch den konstruktiven Ausgleich ihren je eigenen Anteil zur Aufgabenverwirklichung beitragen.

Als Leiter der Rechtsabteilung im Verteidigungsministerium antworte Ministerialdirektor Dr. Dieter Weingärtner und hob dabei hervor, dass in rechtlicher Hinsicht das Verhältnis zwischen Staat und Kirche durchaus kompliziert sei, zumal das Grundgesetz selbst zu diesen Themen keine eigenständigen Vorschriften enthält. Trotzdem bleibe das gemeinsame Ziel von Kirche und Staat, Angehörigen der Streitkräfte eine wirkungsvolle Seelsorge anzubieten. Dies gelte es auch in Zeiten veränderter Rahmenbedingungen im Auge zu behalten.


Josef König